Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der Bright & Brilliance Operations GmbH, Ackerstraße 15, 02977 Hoyerswerda, handelnd unter der eingetragenen Marke equilane Consulting (nachfolgend „equilane Consulting"), und ihren Auftraggeber:innen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Beratungs-, Umsetzungs- und Schulungsleistungen von equilane Consulting, insbesondere für die Leistungen lane 1 (KI-Kompetenz-Tag), lane 2 (Operations-Upgrade einschließlich Phase I), lane 3 (Operations-Review), Impulsvorträge sowie für die Gruppenprogramme solo lane und solo lane Start.

(2) Die Leistungen richten sich an Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB. Die Gruppenprogramme solo lane und solo lane Start können auch von Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB gebucht werden, insbesondere von Personen, die eine selbstständige Tätigkeit vorbereiten. Für Verbraucher:innen gelten ergänzend § 13 (Widerrufsrecht) sowie die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften; entgegenstehende Regelungen dieser AGB finden auf Verbraucher:innen keine Anwendung.

(3) Abweichende Bedingungen der Auftraggeber:innen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von equilane Consulting Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von equilane Consulting sind freibleibend. Ein Vertrag über Beratungs-, Umsetzungs- und Schulungsleistungen kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Gegenzeichnung des Angebots zustande. Leistungsumfang und -inhalte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

(2) Bei Gruppenprogrammen kommt der Vertrag zustande, indem der oder die Teilnehmende einen Platz über das Reservierungsformular anfragt und equilane Consulting die Reservierung per E-Mail bestätigt. Der Platz ist mit vollständigem Eingang der ersten Zahlung verbindlich; bis dahin behält sich equilane Consulting vor, den Platz anderweitig zu vergeben, wenn die Zahlung nicht innerhalb der Frist nach § 5 eingeht.

(3) Angebote von equilane Consulting sind, sofern nichts anderes angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.

§ 3 Leistungen

(1) equilane Consulting erbringt Beratungs-, Umsetzungs- und Schulungsleistungen mit fachlicher Sorgfalt nach der equilane Methode. Geschuldet ist ein Tätigwerden, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, soweit nicht ausdrücklich ein Werkerfolg vereinbart ist.

(2) Bestandteil der Leistungen lane 2 und solo lane sind Ausgangs- und Nachmessungen der in Arbeitsabläufen gebundenen Zeit (Zeitprotokolle). Diese Messungen dienen der Dokumentation der Wirkung. Sie stellen keine Garantie oder Zusicherung einer bestimmten Zeitersparnis, Kostenreduktion oder eines sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisses dar. Im Rahmen der Analyse ausgewiesene Potenziale sind Schätzungen.

(3) Nicht Gegenstand der Leistungen sind Rechts-, Steuer- und Datenschutzberatung im rechtlichen Sinne, IT-Dienstleistungen (Einrichtung, Betrieb und Wartung von Systemen) sowie die Beschaffung von Softwarelizenzen. Hinweise von equilane Consulting zu Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) und zur Datenschutz-Grundverordnung dienen der Dokumentation und Umsetzung im Betrieb der Auftraggeber:innen und ersetzen keine Rechtsberatung.

(4) equilane Consulting setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein. Arbeitsergebnisse werden von equilane Consulting geprüft, bevor sie den Auftraggeber:innen übergeben werden. Personenbezogene Daten der Auftraggeber:innen, ihrer Mitarbeitenden, Kunden oder Geschäftspartner werden in KI-Werkzeugen nur verarbeitet, soweit dies vertraglich vereinbart ist und ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem jeweiligen Anbieter besteht; im Übrigen werden Angaben vor der Verarbeitung anonymisiert.

§ 4 Mitwirkung der Auftraggeber:innen

(1) Die Auftraggeber:innen stellen die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig bereit. Für lane 2 benennen sie eine Ansprechperson mit einer Verfügbarkeit von in der Regel zwei Stunden pro Woche und ermöglichen die Durchführung von Interviews, Zeitprotokollen und Schulungen mit den beteiligten Mitarbeitenden.

(2) Vor der Verarbeitung personenbezogener Daten schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Auftraggeber:innen stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden über die Verarbeitung informiert werden; equilane Consulting stellt hierfür ein Informationsblatt bereit.

(3) Verzögerungen aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von equilane Consulting. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich entsprechend. Mehraufwand, der equilane Consulting durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entsteht, wird nach vorheriger Ankündigung in Textform zum Tagessatz von 1.900 € netto berechnet, anteilig je angefangene halbe Stunde. Vor-Ort-Termine, die weniger als drei Werktage vorher abgesagt oder verschoben werden, werden mit 50 % des Tagessatzes berechnet.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Leistungen werden zu Festpreisen laut Angebot abgerechnet, soweit nicht ausdrücklich eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbraucher:innen werden Preise als Endpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Zahlungspläne, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist: lane 1 und lane 2 Phase I: 100 % bei Auftragserteilung. lane 2: 40 % bei Auftragserteilung, 40 % nach Abschluss der Phase II (Woche 6), 20 % nach Übergabe. lane 3: monatlich im Voraus. solo lane: 100 % bei Reservierung oder in zwei Raten (50 % bei Reservierung, 50 % zum Programmstart). solo lane Start: 100 % bei Reservierung.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(3a) Reisekosten sind innerhalb eines Umkreises von 60 km um Hoyerswerda enthalten. Darüber hinaus berechnet equilane Consulting: Pkw 0,60 € je gefahrenen Kilometer oder Bahn 2. Klasse gegen Beleg; Übernachtung bei Bedarf gegen Beleg bis 170 € je Nacht; Verpflegungsmehraufwand in Höhe der steuerlichen Pauschalen. Reisezeit über zwei Stunden je einfache Strecke wird mit 50 % des Tagessatzes anteilig berechnet. Reisekosten werden im Angebot ausgewiesen oder vorab abgestimmt.

(4) Frühbucherpreise gelten für Reservierungen, die bis zu dem im Angebot bzw. auf der Website genannten Stichtag eingehen.

(5) Fördermittel: equilane Consulting unterstützt die Auftraggeber:innen auf Wunsch bei der Prüfung von Beratungsförderungen. Die Bewilligung liegt außerhalb des Einflussbereichs von equilane Consulting. Die Zahlungspflicht der Auftraggeber:innen besteht unabhängig von der Bewilligung oder Auszahlung einer Förderung.

§ 6 Anrechnung

(1) Wird innerhalb von 90 Tagen nach Durchführung eines KI-Kompetenz-Tags (lane 1) ein Operations-Upgrade (lane 2) für denselben Betrieb beauftragt, wird die Vergütung für lane 1 vollständig auf die Vergütung für lane 2 angerechnet; bei Beauftragung nach Ablauf von 90 Tagen zur Hälfte.

(2) Die Vergütung für eine einzeln beauftragte Phase I wird bei anschließender Beauftragung von lane 2 für denselben Betrieb stets vollständig angerechnet.

(3) Wird innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Programms solo lane Start ein Platz im Programm solo lane gebucht, wird die Vergütung für solo lane Start vollständig angerechnet.

(4) Anrechnungen gelten für dieselbe Vertragspartei bzw. denselben Betrieb und sind nicht übertragbar.

§ 7 Gruppenprogramme (solo lane, solo lane Start)

(1) Die Programme finden zu den auf der Website bzw. in der Bestätigung genannten Terminen online statt. equilane Consulting kann einzelne Termine aus wichtigem Grund verschieben und wird die Teilnehmenden hierüber unverzüglich informieren.

(2) Mindestteilnehmerzahl: Ein Programm findet statt, wenn spätestens 14 Tage vor Beginn mindestens acht Plätze verbindlich gebucht sind. Wird diese Zahl nicht erreicht, kann equilane Consulting das Programm auf den nächsten Termin verschieben. Teilnehmende können in diesem Fall wahlweise auf den neuen Termin umbuchen oder vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Beträge werden dann vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

(3) Plätze werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. Ein Platz ist personengebunden; eine Übertragung auf eine andere Person ist bis zum Programmstart mit Zustimmung von equilane Consulting möglich.

(4) Live-Termine werden aufgezeichnet und den Teilnehmenden des jeweiligen Programms bis 90 Tage nach Programmende zur Nachbereitung bereitgestellt. Mit der Buchung erklären sich die Teilnehmenden mit der Aufzeichnung ihrer Wort- und Bildbeiträge zu diesem Zweck einverstanden; sie können Kamera und Mikrofon jederzeit ausschalten. Aufzeichnungen dürfen nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden.

(5) Die Teilnehmenden behandeln Beiträge anderer Teilnehmender vertraulich und geben im Gruppenraum keine personenbezogenen Daten Dritter (insbesondere ihrer Kunden) preis. equilane Consulting kann Teilnehmende, die den Ablauf nachhaltig stören oder gegen diese Pflichten verstoßen, nach Abmahnung vom Programm ausschließen; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

(6) Rücktritt durch Teilnehmende (Unternehmer:innen): Bis 28 Tage vor Programmstart kostenfrei; danach bis zum Programmstart gegen 50 % der Vergütung; ab Programmstart ist die volle Vergütung geschuldet. Eine Ersatzperson kann jederzeit gestellt werden (Absatz 3). Das Widerrufsrecht von Verbraucher:innen nach § 13 bleibt unberührt.

(7) Persönliche Einzeltermine innerhalb der Programme sind innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters zu buchen und wahrzunehmen; nicht wahrgenommene Termine verfallen, sofern sie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden.

§ 8 lane 3 (Operations-Review)

(1) lane 3 wird für eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab dem vereinbarten Beginn geschlossen und verlängert sich danach jeweils um einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt wird.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot (in der Regel: monatliche Abstimmung, Quartals-Review, Pflege der eingerichteten Assistenten, Fortschreibung der KI-Spielregeln und des Werkzeug-Registers, Erreichbarkeit mit Antwort innerhalb von zwei Werktagen). Nicht in Anspruch genommene Leistungen eines Monats verfallen und werden nicht nachgeholt oder erstattet.

§ 9 equilane Wirkungscockpit

(1) equilane Consulting stellt Auftraggeber:innen von lane 1, lane 2 und lane 3 für die Dauer des Mandats Zugang zum equilane Wirkungscockpit bereit, einer webbasierten Arbeitsumgebung zur gemeinsamen Erfassung von Prozessinventar, Bewertungen, Zielbild, Steckbriefen, Assistenten, Spielregeln, Notizen und Messwerten. Der Zugang ist eine Nebenleistung; equilane Consulting schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit und kann den Zugang aus technischen oder Sicherheitsgründen vorübergehend einschränken.

(2) Zugangsdaten und Anmeldelinks sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den vom Auftraggeber benannten Personen zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber benennt equilane Consulting die zugriffsberechtigten Personen und teilt Änderungen unverzüglich mit.

(3) Die im equilane Wirkungscockpit erfassten Daten stehen dem Auftraggeber für seine Zwecke zur Verfügung. equilane Consulting übergibt bei Vertragsende auf Wunsch einen vollständigen Export der Mandatsdaten in einem gängigen Format. equilane Consulting löscht die Mandatsdaten zwölf Monate nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder der Auftraggeber zuvor eine frühere Löschung verlangt.

(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im equilane Wirkungscockpit richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der Datenschutzerklärung von equilane Consulting.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) An den für die Auftraggeber:innen erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Prozessdokumentationen, Steckbriefe, Betriebshandbuch, KI-Spielregeln, Nachweise, Assistenten-Konfigurationen) erhalten die Auftraggeber:innen mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für ihre eigenen betrieblichen Zwecke.

(2) Vorlagen, Schulungsunterlagen, Foliensätze, Videos, Aufzeichnungen und Materialien der Gruppenprogramme (insbesondere das Vorlagenpaket und das solo-lane-Cockpit) bleiben geistiges Eigentum von equilane Consulting. Teilnehmende erhalten daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für ihre eigene selbstständige Tätigkeit. Eine Weitergabe, Vervielfältigung für Dritte, Veröffentlichung oder gewerbliche Verwertung (etwa in eigenen Beratungs- oder Schulungsangeboten) ist nicht gestattet.

(3) Die equilane Methode, das Wirkungscockpit und die Marke equilane Consulting dürfen ohne Zustimmung nicht zur Kennzeichnung eigener Leistungen der Auftraggeber:innen verwendet werden.

§ 11 Vertraulichkeit und Referenzen

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite streng vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Dies gilt über das Vertragsende hinaus.

(2) Interviewaussagen von Mitarbeitenden der Auftraggeber:innen gibt equilane Consulting nur in anonymisierter Form (Rollenbezeichnung statt Name) weiter. Zeitprotokolle werden nur als Summen ausgewertet und nicht zur Leistungsbewertung einzelner Personen verwendet.

(3) equilane Consulting nennt Auftraggeber:innen nur mit deren gesonderter schriftlicher Freigabe als Referenz. Die Freigabe legt fest, ob Firmenname, Branche, Zahlen und Zitate verwendet werden dürfen, und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 12 Haftung

(1) equilane Consulting haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet equilane Consulting nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der für den betroffenen Vertrag vereinbarten Vergütung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die Vergütung von zwölf Monaten. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet equilane Consulting nur, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer täglicher Sicherung durch den Auftraggeber vermieden worden wäre. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) equilane Consulting haftet nicht für Entscheidungen, die die Auftraggeber:innen auf Grundlage der Beratung treffen, für die Ergebnisse von KI-Werkzeugen, die die Auftraggeber:innen selbst betreiben, sowie für die Verfügbarkeit von Diensten Dritter (insbesondere KI-Anbieter, Notion, Supabase, Google).

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Organen, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von equilane Consulting.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher:innen

Verbraucher:innen, die ein Gruppenprogramm buchen, steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bright & Brilliance Operations GmbH, Ackerstraße 15, 02977 Hoyerswerda, kontakt@equilaneconsulting.com, Telefon +49 1520 4872339) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Bright & Brilliance Operations GmbH, Ackerstraße 15, 02977 Hoyerswerda, kontakt@equilaneconsulting.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ______
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ______
Name des/der Verbraucher(s): ______
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______
Datum: ______
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge (lane 1, lane 2, Phase I, Impulsvorträge) enden mit Erbringung bzw. Übergabe der Leistung.

(2) Für lane 3 gilt § 8, für Gruppenprogramme § 7.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für equilane Consulting insbesondere vor, wenn Auftraggeber:innen trotz Mahnung mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug sind oder ihre Mitwirkungspflichten nach § 4 trotz Aufforderung nachhaltig nicht erfüllen.

(4) Kündigen Auftraggeber:innen ein Projekt vorzeitig ohne wichtigen Grund, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und die bis zur Kündigung fällig gewordenen Zahlungsraten geschuldet; bereits erstellte Arbeitsergebnisse werden übergeben.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmer:innen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von equilane Consulting.

(3) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Die Parteien bemühen sich, Meinungsverschiedenheiten aus diesem Vertrag zunächst in einem persönlichen Gespräch der Geschäftsführungen beizulegen, bevor sie gerichtliche Schritte einleiten. Die Verjährung ist während dieser Bemühungen für höchstens drei Monate gehemmt.

(5) equilane Consulting ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 4. September 2026.
Bright & Brilliance Operations GmbH · Ackerstraße 15 · 02977 Hoyerswerda · Amtsgericht Dresden, HRB 48292 · Geschäftsführerin Sabrina Lode